Wir Wollen Reden:
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Wir wollen reden.
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Forwarded from Zusammen für Frieden! JETZT! (Chris🕊KLARTEXT)
🧑🏼‍🚀 Soldaten: Legt die Waffen nieder!
📢 Politiker: Legt die Kriegspläne nieder!
🖊 Journalisten: Legt die Hetzfedern nieder!


Am Donnerstag, 20.08.2026, stehen wir von 12 bis ca. 16 Uhr vor dem FAZ-Tower, Pariser Str. 1, Frankfurt am Main.

Wenn Journalisten nicht mehr fragen, wie Kriege beendet werden können, sondern wie wir noch mehr Menschen töten können, ist Widerspruch Pflicht. Wer mit Worten eskaliert, bereitet die nächste Eskalation vor. Wir sagen: Keine Kriegspropaganda im Namen der Pressefreiheit! Keine Hetze gegen Völker! Kein Trommeln für Aufrüstung, Feindbilder und Kriegstüchtigkeit!

Kommt zur Medienmahnwache. Friedlich. Klar. Unüberhörbar.

#Frieden #Frankfurt #FAZTower #Medienmahnwache #LegtDieWaffenNieder #DiplomatieStattKrieg #KeineKriegshetze #NeueFriedensbewegung #MichaelMartens

t.me/friedenjetzt
t.me/leuchtturmard
t.me/klartext_rheinmain
Forwarded from Wolfgang Urmetzer
Der Tag danach
 
Mit etwas Abstand zum Erlebten sind die Wogen bei Weitem nicht geglättet.

Die Richter am BGH in Leipzig hätten in der öffentlichen Hauptverhandlung die gute Gelegenheit gehabt, den massiven Vertrauensverlust in den Rechtsstaat und die Justiz zu korrigieren, wenn sie sich an ihren Richtereid erinnert hätten, nur der Wahrheit und Gerechtigkeit gedient hätten und relevante juristische Fakten berücksichtigt hätten. Hätten, hätten, hätten!

Was ist geschehen? Dass bereits am Tag der Hauptverhandlung das Urteil verkündet wurde, war für meine Anwälte eine große Überraschung und lässt vermuten, dass das Urteil in wesentlichen Teilen als Entwurf bereits vor der Verhandlung geschrieben war. Die relevanten, von meinen beiden Anwälten vorgetragenen, hervorragenden, juristisch relevanten Gesichtspunkte fanden im Urteil keinerlei Berücksichtigung.

Das verkündete Urteil am BGH ist an Ignoranz, menschlicher Verachtung und Bösartigkeit kaum zu überbieten.

Was wurde entschieden?
Erstens: die Anzahl der primär verurteilten Fälle wurde von 26 auf 14 reduziert. Wer jetzt meint, dass dann auch das Strafmaß reduziert wurde, täuscht sich. 15.000 Euro Strafe plus Gerichtskosten zunächst für 26 Fälle und das gleiche Strafmaß jetzt für 14 Fälle. Schon mathematisch fällt es schwer, das nachzuvollziehen. Der erste, in meinen Augen, bewusste Nadelstich.

Was sich dann noch bei genauerer Betrachtung im Nachgang zeigt, wenn man sich die Frage stellt, warum wurde überhaupt bereits am Tag der Hauptverhandlung das Urteil verkündet: das Urteil wird an diesem Tag rechtskräftig und – jetzt kommt es – es beginnt bereits an diesem Tag die vier Wochenfrist für eine Verfassungsbeschwerde, warum, weil ich persönlich vor Ort war. Das haben auch die Verteidiger erst später realisiert. Üblicherweise beginnt diese Frist erst, wenn das schriftliche Urteil vorliegt. Davon gingen die Verteidiger zumindest aus. Mit dieser sicher von richterlicher Seite gut überlegten Entscheidung hat man nicht nur auf mich zusätzlichen Druck ausgeübt, sondern auch die Verteidiger massiv unter Zeitdruck gesetzt und die Argumentation der Verfassungsbeschwerde dahingehend beeinflusst, weil die schriftliche Urteilsbegründung nicht vorliegt und erst in ein paar Wochen vorliegen wird. Das heißt, man kann auf mögliche Gesichtspunkte in der schriftlichen Urteilsbegründung in der Verfassungsbeschwerde nicht eingehen, weil man sie gar nicht kennt. Ein zweiter, in meinen Augen, bewusst gesetzter Nadelstich!

Die Revision der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wurde an eine andere Strafkammer in Nürnberg zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen. Damit sind jetzt zwei juristische Wege nebeneinander und gleichzeitig zu bewältigen: Verfassungsbeschwerde und neue Verhandlungen am Landgericht Nürnberg-Fürth. Der dritte, in meinen Augen, bewusst gesetzte Nadelstich.

Was hat das bitte noch mit Recht, Gerechtigkeit, Rechtsprechung und einem freiheitlich, demokratischen Rechtsstaat zu tun? Nichts!

Auch ich musste in Leipzig erfahren, man möchte uns auf allen Ebenen des menschlichen Seins zerstören. Was sie allerdings nicht berücksichtigen: die Verbindung zur Urquelle, der Segen Gottes und bedingungslose Liebe verleihen Kraft und Flügel.

In diesem Sinne gebe ich die Hoffnung auf eine ehrliche Aufarbeitung für alle Betroffenen und auf Rehabilitierung jedes Einzelnen nicht auf und glaube trotz aller Rückschläge an eine für uns alle gerechte und glückliche, lichtvolle Zukunft.

Solche Erfahrungen tun zunächst unendlich weh, aber sie haben auch etwas besonders Gutes: sie lassen dich wachsen.

In Liebe und Dankbarkeit an Euch für Eure unermüdliche Unterstützung alle Gina & Wolfgang

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Wir Wollen Reden:
Eine exklusive Elite entscheidet alles im Land! https://youtube.com/watch?v=XIZ5LzimmEU&is=wbG6fiJ_mMu4Tg31
" ... Kernelite in Deutschland gibt er mit 1.000 Menschen an, die erweiterte Elite mit 4.000. Das sind die Menschen, die mit ihren Entscheidungen unser aller Leben bestimmen. Erstaunlicherweise nimmt die Homogenität der Elite zu statt ab. Warum erklärt Hartmann im Gespräch. Zuerst habe ich ihn gefragt, was er unter Elite versteht und ob der Begriff nicht umstritten ist sowie wie sich die Elite verändert hat in den vergangenen Jahrzehnten.

Hartmann war immer für eine Frauenquote und sagt auch, dass diese gewirkt hat. Allerdings hat die Frauenquote dafür gesorgt, dass akademisch gebildete Frauen aus dem Bürgertum Männer aus der Arbeiterschaft aus der Elite verdrängt haben. Und das bemängelt Hartmann: Die Breite der Gesellschaft ist nicht in der Elite abgebildet. Die Elite wird von Akademiker und Bürgerlichen dominiert. Deshalb ist er für die Quote für Arbeiterkinder.

Wir waren nicht immer einer Meinung, zum Beispiel bei Sophie von der Tann, aber ich fand das Gespräch hochspannend und erhellend. Auch Hartmann fremdelt mit den klassischen Medien und kann kaum noch Unterschiede bei RTL/NTV, ARD/ZDF sowie WELT erkennen. Laut Hartmann ist die Medienelite übrigens die zweitexklusivste.

Natürlich habe ich ihn auch gefragt, ob er wirklich lieber von Arbeiter und Bauern regiert werden will, da ich damit in der DDR ungute Erfahrungen gemacht habe. Und ich habe ihn gefragt, ob nicht auch andere Gruppen wie Schwerbehinderte, Ostdeutsche und Migranten von der Elite ausgeschlossen werden und woran das liegt.

Wer das Thema vertiefen möchte: Michael Hartmann hat das Buch "Die Abgehobenen - wie die Eliten die Demokratie gefährden" geschrieben. Hier ist der Link zum Buch:

https://www.buch7.de/p...

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Forwarded from Multipolar Magazin
🗞 BSW Brandenburg kündigt Studie für mögliches Corona-Amnestiegesetz an
➠ Meldung lesen ... Analyse zum Umgang anderer Länder mit Corona-Strafen / Juristin: Unrechtsbereinigung und Wiedergutmachung gehen über Straferlass durch Amnestie hinaus / Soziologin: Benachteiligte Gruppen überproportional häufig von Bußgeldverfahren betroffen

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Multipolar Magazin
🗞 BSW Brandenburg kündigt Studie für mögliches Corona-Amnestiegesetz an ➠ Meldung lesen ... Analyse zum Umgang anderer Länder mit Corona-Strafen / Juristin: Unrechtsbereinigung und Wiedergutmachung gehen über Straferlass durch Amnestie hinaus / Soziologin:…
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Der BSW-Landtagsabgeordnete Christian Dorst stellte die Begründung und die politische Zielsetzung der Studie heraus. Demnach hätten die Corona-Maßnahmen tief in Grundrechte eingegriffen und zu einer großen Zahl von Bußgeld- und Strafverfahren geführt. In Brandenburg seien zwischen 2020 und 2022 mehr als 16.000 Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Corona-Regeln erfasst worden. Für die BSW-Fraktion sei klar, dass diese Maßnahmen „massiv gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“ verstoßen haben. Die bei den beiden Studienautorinnen Beate Sibylle Pfeil und Mona Aranea beauftragte Untersuchung soll deshalb analysieren, wie andere Länder mit Corona-Bußgeldern und den Folgen der Maßnahmen umgegangen sind – insbesondere durch Amnestie, Rehabilitierung, Aufhebung von Bußgeldern und Entschädigung, erklärte Dorst.

Die Juristin Beate Sibylle Pfeil betonte die rechtliche Unterscheidung zwischen Amnestie, Unrechtsbereinigung und Wiedergutmachung. Bei einer Amnestie verzichte der Staat zwar auf Strafe, der Bußgeldbescheid und damit der Vorwurf blieben jedoch bestehen. Werde hingegen eine Regel gerichtlich für nichtig erklärt, müssten auch Bußgeldbescheide aufgehoben und bereits gezahlte Bußgelder zurückerstattet werden. Bei einer Wiedergutmachung erkenne der Staat erlittenes Leid an, entschuldige sich und leiste gegebenenfalls finanzielle Entschädigung. Daher könne eine bloße Amnestie keine echte Rehabilitierung ersetzen. Wenn eine staatliche Regel selbst rechtswidrig war, müsse auch der daraus entstandene Makel beseitigt werden, stellte die Juristin fest.
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Die Soziologin Mona Aranea betonte die sozialen Folgen und die gesellschaftliche Spaltung, die bei der Corona-Aufarbeitung berücksichtigt werden müssten. Internationale Erfahrungen könnten zeigen, wie Rehabilitierung und Wiedergutmachung dazu beitragen, verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen und gesellschaftlichen Zusammenhalt wiederherzustellen. Als Beispiele für die Aufhebung und Rückzahlung von Corona-Bußgeldern nannte sie insbesondere Slowenien und Spanien. In Slowenien seien Bußgelder annulliert und entsprechende Einträge aus Polizeiregistern gelöscht worden. In Spanien seien nach Entscheidungen des Verfassungsgerichts Bußgelder in erheblichem Umfang zurückgezahlt worden. In Niederösterreich würden aus einem Corona-Folgenfonds neben der Rückzahlung von Bußgeldern und Gerichtskosten auch medizinische Kosten, zum Beispiel bei Impfschäden, sowie Projekte für Kinder und Jugendliche finanziert.

Aranea machte zudem auf Untersuchungen aus Australien, Großbritannien und Spanien aufmerksam, wonach sozial benachteiligte Gruppen überproportional häufig von Bußgeldverfahren betroffen gewesen seien. Sie sieht die Corona-Maßnahmen als Ursache verschiedener Formen von Angst und gesellschaftlicher Entfremdung. Hierzu gehörten Gesundheitsangst, wirtschaftliche Existenzangst und die Angst vor einem übergriffigen Staat. Deshalb gehe es bei der Aufarbeitung nicht nur um Geld oder juristische Korrekturen, sondern um gesellschaftliche Befriedung, Wiederherstellung von Vertrauen und Krisenresilienz, erläuterte die Soziologin.
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Forwarded from Dr. Daniele Ganser
Die Grünen wollen Taurus Marschflugkörper aus Deutschland an die Ukraine liefern. Anton Hofreiter und andere Abgeordnete forderten "endlich unverzüglich der ukrainischen Bitte nach Lieferung von Taurus-Marschflugkörpern aus verfügbaren Beständen der Bundeswehr in größtmöglichem Umfang zu entsprechen". Zudem: „Darüber hinaus ist es notwendig, die Ukraine in die Lage zu versetzen, militärische Ziele hinter der Front präzise anzugreifen, um die Angriffsfähigkeit Russlands nachhaltig zu reduzieren.»

Ich halte diese Forderung der Grünen für völlig falsch und sehr gefährlich. Was Anton Hofreiter hier vorschlägt ist Eskalation und Krieg von Deutschland gegen Russland. Das ist der falsche Weg. Deutschland sollte auf keinen Fall Taurus an die Ukraine liefern. Deutschland sollte meiner Ansicht nach alle Waffenlieferungen an die Ukraine einstellen. Diese führen nur dazu, dass noch mehr junge Ukrainer an der Front sterben. Die Ukrainer können die Russen nicht zurückdrängen. An den Waffenlieferungen verdienen nur die Besitzer der Rüstungskonzerne, diese sollten selber an die Front. Deutschland sollte sich für Deeskalation und Frieden mit Russland engagieren.

Am 8. Juli 2026 hat der Bundestag in Berlin über den Taurus-Antrag der Grünen abgestimmt. Im Bundestag sitzen 630 Abgeordnete. Zum Glück scheiterte der Antrag deutlich mit 79 Ja- gegen 510 Nein-Stimmen. CDU/CSU, SPD, AfD und Linke lehnten den Antrag geschlossen ab. Die Grünen haben 85 Abgeordnete im Bundestag, 78 stimmten mit Ja, 1 enthielt sich, 6 nahmen nicht an der Abstimmung teil.
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🎙 Pressesprecherin des russischen Außenministeriums Maria Sacharowa zu den Äußerungen des FAZ-Korrespondenten Michael Martens
 
⚠️ Auf einer Pressekonferenz am 8. August in Belgrad stellte der FAZ-Journalist Michael Martens die Frage, wie man dabei helfen könne, mehr Russen zu töten. Es gab weder öffentliche Entschuldigungen noch Versuche, sich von dieser Äußerung zu distanzieren. Die Formulierung, die er verwendete, war bewusst gewählt. Offensichtlich handelte es sich um eine gezielte Provokation.
 
📍Am 17. August ersuchte die russische Botschaft in Deutschland die Staatsanwaltschaft Berlin, rechtlich zu prüfen, ob die Äußerungen des deutschen Journalisten die Tatbestände der §§ 111, 130 und 140 des Strafgesetzbuches erfüllen. Dabei handelt es sich um Volksverhetzung, öffentliche Aufforderung zu Straftaten sowie öffentliche Billigung von Straftaten.
 
👉 Zugleich wies die Botschaft die deutsche Seite darauf hin, dass gegen den Journalisten Michael Martens ein Ermittlungsverfahren nach Artikel 282 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation eingeleitet wurde. Es geht dabei um eine erhöhte strafrechtliche Verantwortlichkeit für Handlungen, die darauf abzielen, Hass oder Feindschaft zu schüren sowie die Würde eines Menschen oder einer Gruppe von Menschen herabzuwürdigen. Solche Handlungen werden öffentlich begangen – insbesondere über Massenmedien oder das Internet.
 
❗️Seit dem Ende des Großen Vaterländischen Krieges sind etwas mehr als 80 Jahre vergangen. In dieser Zeit sind drei Generationen Deutscher herangewachsen. Und heute stellt ein deutscher Journalist einer deutschen Zeitung die Frage, was man tun könne, um, wie er sagte, „mehr Russen zu töten“. Wenn solche Äußerungen in Deutschland keinen breiten öffentlichen Aufschrei auslösen, heißt das dann, dass dieser Journalist aus Sicht der deutschen Gesellschaft nichts Empörendes gesagt hat?
 
Dann sollte man diese Frage beantworten: Ist das normal oder nicht? Unsere Reaktion – die eines Landes, das im Großen Vaterländischen Krieg zahllose Menschenleben verloren hat – ist folgerichtig und logisch, bislang jedoch noch sehr zurückhaltend. Man stelle sich nur vor, wie die Deutschen reagieren würden, wenn ein russischer Journalist auf irgendeiner Pressekonferenz die Frage stellen würde, was man tun könnte, um mehr Deutsche zu töten. Schon der Gedanke daran ist beunruhigend.
 
👉 Deutschland würde derartige Äußerungen, die sich gegen das eigene Land oder gegen Deutsche richten, kaum widerspruchslos hinnehmen. Es würde sich nicht hinter der Meinungsfreiheit verstecken, sondern sofort erklären, das sei unmenschlich, inakzeptabel und ein Verstoß gegen die Menschenrechte. Hier darf es keine Doppelmoral geben. Derartiges muss geächtet werden – sowohl durch das Gesetz als auch durch gesellschaftliche Ächtung, die unmittelbare und eindeutige Missbilligung in der Öffentlichkeit, unabhängig von Nationalität, Religion und Ähnlichem.

🔗 Im Wortlaut auf Englisch lesen

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